CDU: Kommunales Förderprogramm für Bürgerenergie

+++ Die Langenselbolder CDU-Fraktion hat für die kommende Stadtverordnetenversammlung am 17. Oktober einen Antrag zur Einrichtung eines städtischen Förderprogramm für „Bürgerenergie“ eingereicht. Im Rahmen des Förderprogramm „Langenselbolder Bürgerenergie“ sollen Bürger und Gewerbebetriebe eine städtische Kostenbeteiligung für Photovoltaik-Anlagen, Energiespeicher und Modernisierungsmaßnahmen abrufen können. +++

 

In Folge des im Februar 2022 eskalierten Ukraine-Konfliktes ist es im Jahresverlauf zu dramatischen und wohlstandsgefährdenden Verwerfungen am europäischen ÖL-, Gas- und Strommarkt gekommen. Die Bevölkerung leidet seither unter explodierten Energiekosten, einer ungebremsten Inflation sowie einer ideologisch agierenden Bundesregierung. Viele Menschen sorgen sich deshalb vor den Entwicklungen der kommenden Monat. Bereits heute kostet die Kilowattstunde Strom im Main-Kinzig-Kreis in der Grundversorgung fast einen Euro. Während viele Politiker seit Monaten die Schuld zwischen alter und neuer Bundesregierung hin und her schieben und somit unnötig Zeit verlieren, möchte die CDU Langenselbold mit dem eingereichten Antrag den lokalen Stillstand beenden und aufgrund des bestehenden Bedarfs ein lokales Förderprogramm für lokale Maßnahmen und Investitionen zur erneuerbaren Stromerzeugung, Modernisierung der Elektroanlagen und Netzentlastung durch Privatpersonen und Gewerbebetriebe etablieren.

 

Die Stadt Langenselbold kennt bereits die nachhaltigen Vorteile der Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie auf privaten und öffentlichen Liegenschaften aber auch durch den Betrieb von Sonderbauwerken. Die durch die CDU Langenselbold initiierten und getragenen Großprojekte wie etwa das Langenselbolder 100 Solar-Dächer-Programm, der Solar-Carport am Langenselbolder Bahnhof und die Teilnahme am „Pro-Sun-Modell“ der Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH sind hier exemplarisch anzuführen. Nach Information der Stadtverwaltung haben heute bereits alle auf städtischen Liegenschaften installierten PV-Anlagen zusammengerechnet einen jährlichen Ertrag in Höhe von 900.000 kWh und sparen somit neben Stromkosten auch ca. 630t CO2 pro Jahr. Weitere konkrete Vorhaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Langenselbold sind dem Stadtparlament aktuell nicht bekannt. Für das bereits vieldiskutierte Projekt „Solarfreiflächenanlage auf der unteren Deponiefläche am Rödelberg“ besteht bis heute nicht mal ein Bebauungsplan. Ein kurz- oder mittelfristiger Beitrag der Regierungskoalition an einer problemorientierten Lösung der sich zuspitzenden Gesamtsituation ist somit wie auch in den letzten Monaten leider nicht in Sicht.

 

Durch den eingereichten Antrag soll die Stadtverordnetenversammlung diejenigen Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die aufgrund der dramatischen Entwicklungen aktiv und präventiv einen Beitrag bei der Einsparung von Nebenkosten und Kohlenstoffdioxid sowie der Entlastung der Stromnetze leisten können und wollen. Die Förderung soll dabei bewusst rückwirkend geltend gemacht werden können, um einerseits auch diejenigen vor Ort zu unterstützen, welche bereits in den zurückliegenden Monaten problemorientiert tätig geworden sind. Zum anderen soll hierdurch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden bereits vor Beschluss und Genehmigung des städtischen Haushaltes 2023 aktiv tätig zu werden. 

 

Die Vorteile eines kommunalen Förderprogramms für Bürgerenergie liegen dabei auf der Hand. Die Installation von Solaranlagen und Batteriespeichern erfolgt im Regelfall auf bereits versiegelten Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten. Die Installation von Solaranlagen bis 600 Watt Einspeiseleistung sog. „Balkonkraftwerken“ ist zwar anmelde- aber nicht genehmigungspflichtig und kann somit lokal in Rekordzeit ans Netz gehen und einen Beitrag leisten. Durch solche „steckerfertigen“ Photovoltaikanlagen mit oder ohne Energiespeicher kann der Bürger den eigenen externen Strombedarf aktiv und spürbar senken, das örtliche Netz entlasten und somit direkt und ohne dazwischengeschaltete Investoren von der Energiewende partizipieren bzw. die eigene Resilienz stärken. Die CDU-Fraktion setzt mit Blick auf eine möglichst schnelle und reibungslose Umsetzung der Fördervorhaben auf eine breite Unterstützung der im Stadtparlament vertretenen Fraktionen.

 


 

Durch die CDU-Fraktion wurde beantragt: 

 

Beschlussvorschlag:

(1) Die Stadtverwaltung der Stadt Langenselbold wird beauftragt im Haushalt 2023 eine Kostenstelle für ein neues kommunales Förderprogramm „Langenselbolder Bürgerenergie“ einzuplanen. Die bereitgestellte Fördersumme für den Förderzeitraum der Jahre 2022 und 2023 soll insgesamt 75.000 EUR betragen.

(2) Im Rahmen des Förderprogramm können die Bürgerinnen und Bürger sowie ortsansässige Gewerbebetriebe eine städtische Kostenbeteiligung an speziellen Maßnahmen und Investitionen aus dem Produktbereich Photovoltaik, Energiespeicher und Elektroinstallation beantragen.

 

Gefördert werden:

  • A) Photovoltaikanlagen inkl. Wechselrichter mit einer Mindestleistung von 600 Watt. Es erfolgt eine pauschale städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 200€.
  • B) Photovoltaikanlagen inkl. Wechselrichter mit einer Mindestsystemleistung von 4.000 Watt. Es erfolgt eine pauschale städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 500€.
  • C) Batteriespeicher mit einer Gesamtspeicherkapazität von mindestens 1.000 Wh. Es erfolgt eine pauschale städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 100€.
  • D) Batteriespeicher mit einer Gesamtspeicherkapazität von mindestens 2.000 Wh. Es erfolgt eine pauschale städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 200€.
  • E) Batteriespeicher mit einer Gesamtspeicherkapazität von mindestens 3.000 Wh. Es erfolgt eine pauschale städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 300€.
  • F) Modernisierung und Sanierung von Elektroinstallationen und Zählerschränken in Privat- und Gewerbeimmobilien mit einem Auftragswert von mindestens 5.000€. Es erfolgt eine pauschale städtische Kostenbeteiligung in Höhe von 1.000€.

 

(3) Die Förderung kann auch rückwirkend für alle oben genannten förderfähigen Maßnahmen und Investitionen, welche nach dem 20.2.2022 beauftragt wurden, abgerufen werden. Die Stadtverwaltung hat die Öffentlichkeit und die Mandatsträger in Form von Zwischenberichten über den Verlauf des Förderprogramm regelmäßig (mindestens einmal im Quartal) zu informieren.